Bei der Entscheidung über eine Revision spielt die Frage eine Rolle, ob der vom Beklagten hinsichtlich des Ersturteiles noch vor dessen Fällung abgegebene Rechtsmittelverzicht verbindlich sei. Der Oberste Gerichtshof hat die Verbindlichkeit eines solchen Verzichtes verneint. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Dem Berufungsgericht ist in rechtlicher Beziehung zuzustimmen, wenn es eine vor Fällung des Urteiles im Voraus abgegebene Verzichtserklärung a... mehr lesen...