Begründung: Am 5. 9. 2005 wurde die Mutter der beiden Kläger als Fahrgast der Seilbahn der ehemals Viertbeklagten (deren Komplementärin die ehemals Fünftbeklagte ist) getötet, als bei einem über die Seilbahntrasse geführten Hubschrauber- Transportflug der ehemals Zweitbeklagten infolge einer Fehlfunktion der Auslösevorrichtung eine transportierte Außenlast samt Lastengehänge aus großer Höhe auf den Förderstrang der Liftanlage fiel. Eine Gondel stürzte samt Insassen aus ca 10 m Höh... mehr lesen...