Entscheidungsgründe: Mit der am 27.August 1985 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Scheidung seiner am 24.August 1973 geschlossenen Ehe mit der Beklagten aus deren Verschulden mit der
Begründung: , er habe nach seinem im April 1985 über Wunsch der Beklagten erfolgten Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung in Erfahrung gebracht, daß die Beklagte ehewidrige Beziehungen zu Johann V*** unterhalte, die Beiden einen schädlichen Einfluß auf die ehelichen Kinder der Streitteile ausübt... mehr lesen...