Begründung: Über das Vermögen des Beklagten wurde mit Beschluss 26. 8. 1997 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Zustimmung der Ausgleichsverwalterin und des Beklagten wurde der Kläger, der vom 7. 2. 1994 bis 30. 4. 1998 beim Beklagten beschäftigt war, wobei auf das Beschäftigungsverhältnis der Kollektivvertrag der Gartenbaubetriebe Wien, Niederösterreich und Burgenland anzuwenden war, gemäß § 20c AO zum 31. 10. 1997 gekündigt und ab 1. 11. 1997 ein neues Dienstverhältnis begründe... mehr lesen...