Norm: ZPO §41ZPO §54ZPO §453a
Rechtssatz: Bescheinigte (§ 54 ZPO) Inkassospesen können innerhalb der Schranken des § 41 ZPO (notwendige Kosten) und des § 23 RAT (Deckung im Einheitssatz) als vorprozessuale Kosten zugesprochen werden. Dies gebietet eine an der Empfehlung der Kommission vom 12. Mai 1995 über Zahlungsfristen im Handelsverkehr orientierte Gesetzesauslegung. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...