Begründung: Die von der Klägerin gegen den Beklagten auf Räumung und Zahlung eines Mietzinsrückstandes gerichtete Klage wurde mit einem zu 44 C 513/01w anhängigen Verfahren, dessen Gegenstand eine weitere von der Klägerin gegen den Beklagten angestrengte Klage auf Zahlung von Mietzinsrückständen (betreffend einen anderen Zeitraum) war, verbunden. In den verbundenen Verfahren erging in der Folge über den gesamten Mietzinsrückstand ein (rechtskräftiges) Teilurteil. Infolge dieser Mi... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 2. 3. 1988 erkannte das Erstgericht den Antragsgegner schuldig, der Antragstellerin eine Ausgleichszahlung von 2,100.000 S zu leisten. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Antragsgegners wurde mit Beschluss vom 31. 3. 1999 nicht Folge gegeben, der von ihm erhobene außerordentliche Revisionsrekurs wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 10. Juni 1999 zurückgewiesen. Den an das Rekursgericht gerichteten Antrag, seine Entscheidung zu berichtigen, ... mehr lesen...