Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, wobei auf die Klägerin (die bei Beginn des gegenständlichen Verfahrens unstrittig Mehrheitseigentümerin war) nach dem Grundbuchsstand bei Schluß der Verhandlung in erster Instanz 841/1794 Anteile entfallen, auf die Zweitbeklagte 70/1794 Anteile, auf die Drittbeklagte 51/1794 Anteile, auf die Viertbeklagte 66/1794 Anteile und auf die Fünftbeklagte 83/1794 Anteile. G... mehr lesen...
Die Klägerin war am 27. April 1972 Halter eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs der Type Puch 500. An diesem Tag kam es zwischen diesem von der Klägerin gelenkten PKW und einem von Johanna S gelenkten PKW zu einem Zusammenstoß, wodurch beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Die Klägerin machte ihre aus diesem Unfall abgeleiteten Schadenersatzansprüche gegen Johanna S und deren Haftpflichtversicherer in der Höhe von 15.444.80 S gerichtlich geltend und schränkte dieses... mehr lesen...