Entscheidungsgründe: Am 5. 9. 2005 wurde der Vater des Klägers als Fahrgast der Seilbahn der viertbeklagten Partei, deren Komplementärin die fünftbeklagte Partei ist, getötet, als bei einem über die Seilbahntrasse geführten Hubschraubertransportflug infolge einer Fehlfunktion der Auslösevorrichtung eine transportierte Außenlast samt Lastengehänge aus großer Höhe auf den Förderstrang der Liftanlage fiel. Eine Gondel stürzte samt Insassen aus ca 10 m Höhe zu Boden. Der Erstbeklagte ... mehr lesen...