Entscheidungsgründe: Dr. Walter Z***** war zu 40 %, die Klägerin war zu 60 % Eigentümerin einer Liegenschaft in Krems, auf der ein Haus steht. Im Verfahren 6 Cg 102/03i des Landesgerichts Krems (in der Folge: Vorprozess) klagte Dr. Walter Z***** die nunmehrige Klägerin als dortige Beklagte (im Folgenden als „Klägerin" bezeichnet) auf Zivilteilung der Liegenschaft. In der Klage brachte er vor, eine Realteilung der Liegenschaft und insbesondere des darauf befindlichen Hauses sei unm... mehr lesen...