Begründung: 1.1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. Juni 2003 die Behandlung der Beschwerde der nunmehrigen Antragstellerin wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt und begründend darauf verwiesen, dass es im Hinblick auf das Ergebnis des - aus Anlass dieser Beschwerde von Amts wegen eingeleiteten - Normenprüfungsverfahrens (VfGH 23. Juni 2003, G40/03, V57/03) ausgeschlossen sei, dass die Beschwerdeführerin nachteilig betroffen sein könne. Dieser Besc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §88ZPO §423 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrags auf Ergänzung eines Ablehnungsbeschlusses durch eine Kostenentscheidung als verspätet infolge Versäumung der vierzehntägigen Frist Entscheidungstexte B 1129/02 Entscheidungstext VfGH Beschluss 11.12.2003 B 1129/02 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde der Antragsteller mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1990 abgewiesen und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, dem Bund die Kosten des Verfahrens in der Höhe von S 25.000,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. 2. Die Beschwerdeführer stellen nunmehr den Antrag, die im damaligen Erkenntnis ergangene Kostenentscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu ergänzen. Sie begründen ihren Antrag damit, die ursprüngl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §423 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrages auf Ergänzung der Kostenentscheidung als
verspätet
Rechtssatz: Gemäß §423 Abs2 ZPO (iVm §35 VfGG) sind Anträge auf Ergänzung eines Urteiles (§423 Abs1 ZPO) binnen 14 Tagen nach Zustellung dieses Urteiles beim Prozeßgericht anzubringen. Das Erkenntnis, dessen Ergänzung ... mehr lesen...