Begründung: Die Kläger begehrten Rechnungslegung und Zahlung von 14.389,22 EUR. Die Beklagten fischten seit mehr als einem Jahrzehnt in dem (näher bezeichneten) Fischwasser der Kläger und hätten Fischereilizenzen erteilt. Im Fischereibuch eingetragener Eigentümer des Fischereirechts seien aber die Kläger. Die Beklagten beriefen sich insbesondere darauf, selbst Eigentümer des Fischereirechts zu sein. Das Berufungsgericht gab mit seinem Teil- und Zwischenurteil vom 22. 12. 2004 (ON 44... mehr lesen...