Begründung: S*****, die Gattin des Klägers, bezieht seit 1. 2. 1999 von der Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden: Nebenintervenientin) eine Alterspension, zu der ihr eine Ausgleichszulage zum Familienrichtsatz gewährt wurde. Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 30. 3. 2005, AZ 34 Cgs 82/01z, wurde die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden: Beklagte) verpflichtet, dem damaligen und nunmehrigen Kläger (im Folgenden kurz: Kläger) rückwirk... mehr lesen...