Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage des Vorliegens einer Wiederholungsgefahr bei einem nach § 28 KSchG geltend gemachten Unterlassungsbegehren hinsichtlich verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten sowie der Umfang der Veröffentlichung des klagsstattgebenden Urteils. Die Beklagte wurde von der klagenden Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte mit Schreiben vom 2. 3. 2008 aufgefordert, zu den als ge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Berufungsgerichtes über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht gebunden. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann er sich im Falle der Zurückweisung einer ordentlichen Revision auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Aus... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verhielten den Beklagten zur Zahlung rückständigen sowie laufenden Unterhalts an die Klägerin, wobei sie ihrer Beurteilung der Unterhaltspflicht des Beklagten die Scheidungsvereinbarung der Streitteile vom 15. März 1985 zugrundegelegt und diese, teilweise ergänzend nach dem hypothetischen Parteiwillen, ausgelegt haben. Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Eherechts-Änderungsgesetz 1999 (EheRÄG 1999), BGBl I Nr. 125/1999, trat gemäß seinem Art VII Z 1 mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Gemäß Z 4 dieser Übergangsbestimmung sind die mit dieser Novelle neu geschaffenen §§ 68a und 69b EheG auf Unterhaltsansprüche auf Grund von Scheidungen anzuwenden, bei denen die mündliche Streitverhandlung erster Instanz im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes noch nicht geschlossen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem in das Urteil aufgenommenen Beschluss wies das Erstgericht zwei Schriftsätze der Beklagten, die erst nach Schluss der Verhandlung gemäß § 193 Abs 3 ZPO eingebracht worden waren, teilweise (ON 13) bzw ganz (ON 14) zurück, weil sie über die der Beklagten vom Erstgericht eingeräumte Urkundenerklärung hinausgingen, indem sie neues Tatsachenvorbringen und Beweisanträge enthielten, und der Schriftsatz ON 14 überdies verspätet war. Das Berufungsgericht gab dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beschäftigt sich mit der Errichtung von Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen. Der Beklagte betreibt seit Anfang 1987 ein Fitneß-Studio in I*****. Als er im Jahr 1986 die Errichtung eines solchen Betriebes beabsichtigte, mietete er von Josef K*****ein Gebäude in I*****. Im Herbst 1986 trat er mit dem Kläger zwecks Errichtung einer Sanitär- und Heizungsanlage sowie einer Sicker- und Klärgrube in Verbindung. Der Kläger erstattete daraufhin Kostenv... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 18. Juni 1985, BauR-030104/We, wurde auf Grund der Bestimmungen des § 25 Abs 2 und 3 des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1972, LGBl. Nr. 18/1972, entschieden, daß die Gemeinde S*** dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 134 Katastralgemeinde S***, dem nunmehrigen Antragsgegner Ing. Helmut R***, wegen Wertminderung dieses Grundstückes durch Erlassung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde S*** vom 6. Juli... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Beklagte erwirkte gegen den Kläger zu 15 Cg .../61 des Handelsgerichtes Wien am 7. Juni 1961 ein rechtskräftiges Versäumungsurteil auf Zahlung von 24.301.20 S samt 9% Zinsen seit 19. Mai 1961 und 735.05 S Prozeßkosten. Auf Grund dieses Urteiles wurde dem Beklagten mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 20. November 1961, 2 E .../61, Fahrnisexekution bewilligt. Mit Verteilungsbeschluß vom 25. Oktober 1962 erhielt der Beklagte aus d... mehr lesen...