Norm: ZPO §404
Rechtssatz: Eine spruchmäßige "Feststellung", daß die Stellung einer bestimmten Art des Begehrens, etwa eines Leistungsbegehrens, zur Durchsetzung eines bestimmten Anspruches ungeachtet seiner mangelnden materiellen Berechtigung an sich "richtig", nämlich zur Durchsetzung dieses Anspruches geeignet, sei, ist in den Zivilverfahrensvorschriften nicht vorgesehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §404ZPO §510
Rechtssatz: Geht aus den Entscheidungsgründen des Urteils des Berufungsgerichtes eindeutig hervor, daß es im Gegensatz zum Urteilstenor den gesamten Mehrbetrag abweisen wollte, liegt nur ein Versehen in der Formulierung vor, dem im Urteil des OGH (hier durch den Wegfall eines die Maßgabebestätigung enthaltenden überflüssigen Zusatzes des Berufungsgerichtes) Rechnung zu tragen war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §404
Rechtssatz: Der abweisliche Teil des Urteilstenors muß den gesamten abgewiesenen Teil des Klagebegehrens umfassen. Entscheidungstexte 4 Ob 126/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 4 Ob 126/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040903 Dokumentnummer JJR_19771011_OGH0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 ff A1ZPO §404ZPO §477ZPO §497ZPO §503 Z1
Rechtssatz: Unzulässigkeit (Nichtigkeit) bedingter Entscheidungen. Entscheidungstexte 6 Ob 416/61 Entscheidungstext OGH 08.11.1961 6 Ob 416/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0006324 Dokumentnummer JJR_19611108_OGH0002_0... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat sowohl das Begehren der Klägerin als auch das des Beklagten in seiner Widerklage auf Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG. abgewiesen. Das Berufungsgericht hat auf Grund der Berufung des Widerklägers - die Klägerin hat eine Berufung nicht eingebracht und im Berufungsverfahren auch keinen Mitverschuldensantrag gestellt - die Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Klägerin für geschieden erklärt. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin, die die Abänd... mehr lesen...