Entscheidungen zu § 398 Abs. 3 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1983/12/14 3Ob628/83

Das Erstgericht trug, ohne eine erste Tagsatzung anzuberaumen, dem Beklagten, die Beantwortung der am 17. 5. 1983 erhobenen Klage mit schriftlichem Beschluß auf (§ 243 Abs. 4 ZPO idF BGBl. 1983/135) und bestimmte eine Frist von vier Wochen. Die Klagebeantwortung wurde nicht rechtzeitig überreicht. Die Kläger beantragten die Erlassung des Versäumungsurteiles (§ 243 Abs. 4 letzter Satz ZPO idF BGBl. 1983/135 und § 398 Abs. 1 ZPO). Gegen das am 22. 8. 1983 gefällte Versäumungsurteil er... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1983

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