Begründung: Die Klägerin begehrte mit der am 16. 11. 2009 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage von den beklagten Parteien ua Trauerschmerzengeld in Höhe von 7.000 EUR. Dazu brachte sie vor, Alleinerbin nach dem bei einem Verkehrsunfall getöteten Franz L***** zu sein. Das Alleinverschulden an dem Unfall treffe die Erstbeklagte. Die beklagten Parteien erhoben gegen den am 18. 11. 2009 erlassenen Zahlungsbefehl fristgerecht Einspruch. Darin stellten sie zwar ihre „grundsätzliche Ha... mehr lesen...