Begründung: Rechtliche Beurteilung Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG sind solche, in denen es um die Berechtigung der Beendigung geht, wobei es allerdings nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der die Frage der (- auch der Art der -) Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Bestand des daran geknüpften Leistungs... mehr lesen...