Begründung: Die Klägerin ist Bestandgeberin des Einkaufszentrums E*****. Mit Urteil vom 31. 5. 2006 verpflichtete das Erstgericht die Beklagten zur Räumung des im Obergeschoss dieses Einkaufszentrums gelegenen Geschäftslokals Top 79. Im Verfahren erster Instanz war die erstbeklagte Partei von der CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien vertreten. Nach Zustellung des Urteils erklärte der zweitbeklagte Masseverwalter mit Schriftsatz vom 26. 6. 2006 für sich und für die Erst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bestellte Franz F***** am 2. 1. 1980 zum Hausverwalter. Er war betraut, die Klägerin in allen Angelegenheiten, die zu einer ordentlichen Verwaltung gehören, zu vertreten. Am 21. 8. 2002 erteilte er im Namen und auf Rechnung der Klägerin an den Klagevertreter eine unbeschränkte Prozessvollmacht und unterfertigte die Vollmachtsurkunde. Mit Beschluss vom 24. 8. 2004 berief die Mehrheit der Wohnungseigentümer Franz F***** als Hausverwalter zum 31. 12. 2004 ab. D... mehr lesen...