Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Februar 1960 geborene Fernfahrer Josef A (junior) des Verbrechens der (unter Eid abgelegten) falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er vor dem Bezirksgericht Lembach in der Rechtssache AZ C 45/79 dieses Gerichtes (Kläger: Eduard B, Beklagter: Josef A senior, wegen S 8.541,20) in der mündlichen Streitverhandlung vom 2. August 1979 als Zeuge bei seiner färmlichen Vernehmung zur Sache dur... mehr lesen...
Norm: StGB §288 Abs2ZPO §337 Abs2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die prozessualen Förmlichkeiten des § 337 Abs 2 ZPO (Vorbehalt und ausdrückliche Beschlußfassung bezüglich des Nacheids) bildet bloß einen unerheblichen Verfahrensmangel, der weder die Gültigkeit und Wirksamkeit noch die Strafbarkeit des falsch geschworenen (Nacheides) Eides berührt. Entscheidungstexte 11 Os 59/81 Entsc... mehr lesen...