Norm: ZPO §324 Abs1ZPO §325ZPO §349 Abs1ZPO §515
Rechtssatz: Wird die Entscheidung, die Aussagenverweigerung des Zeugen sei ungerechtfertigt, zusammen mit der Entscheidung der Verlängerung einer Geldstrafe (§ 325 Abs 1 ZPO) mit Rekurs bekämpft, so ist dieses Rechtsmittel gegen die erstere Entscheidung zulässig, weil die Entscheidung über die Geldstrafe eine nächstfolgende anfechtbare Entscheidung darstellt (§ 515 ZPO). Entsc... mehr lesen...