Das Kreisgericht St. Pölten hat in der Rechtssache der klagenden Partei Johann T. gegen Rudolf C. den Antrag des Klägers auf Vornahme eines Lokalaugenscheines im Revier Y. des Stiftes S. mit der Begründung: abgewiesen, daß das Stift als Gründeigentümer den Augenschein aus forstwirtschaftlichen Gründen nicht gestatte. Da ein Editionsverfahren nach §§ 308 ff. ZPO. nur bei Urkunden und Auskunftssachen, nicht aber bei Augenscheinsgegenständen vorgesehen sei, könne das Stift S. nur im Klage... mehr lesen...
Norm: JN §1ZPO §308ZPO §318ZPO §369
Rechtssatz: Für das Begehren auf Gestattung des Augenscheines in einem zwischen dem Kläger und einem Dritten anhängigen Prozeß ist der Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 743/51 Entscheidungstext OGH 09.01.1952 3 Ob 743/51 Veröff: SZ 25/9 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: ZPO §318
Rechtssatz: Ein Grenzstein, der seine Gültigkeit als solcher verloren hat, ist nicht eine zur Bestimmung der Grenze gesetzte Markung im Sinne des § 199 lit e StG. Doch kann er als Beweismittel im Sinne des § 318 ZPO in Betracht kommen. Entscheidungstexte 4 Os 1125/36 Entscheidungstext OGH 15.02.1937 4 Os 1125/36 Veröff: SSt 17/21 ... mehr lesen...