Johann S starb am 20. 2. 1966 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Im Zuge des Abhandlungsverfahrens wurde im Zusammenhang mit der Errichtung des Inventars nach einem Kanzleivermerk am 26. 9. 1967 von einem unbekannten Überbringer in der Einlaufstelle des BG Innere Stadt Wien ein Paket mit Belegen abgegeben. Das Erstgericht nahm mit Beschluß v 28. 1 1. 1969 ua das gesetzliche Erbrecht der Witwe des Erblassers, Maria S zu 1/4 und das gesetzliche Erbrecht der Tochter des ... mehr lesen...