Norm: ZPO §273ZPO §307 Abs2
Rechtssatz: Anwendung des § 273 ZPO bei mutwilliger Erschwerung der Forderungsfestsetzung durch den Beklagten (Verweigerung der Vorlage der Handelsbücher zwecks Feststellung der betragsmäßigen Umsatzbeteiligung des Klägers). Entscheidungstexte 8 Ob 152/66 Entscheidungstext OGH 07.06.1966 8 Ob 152/66 Veröff: EvBl 1966/454 S 575 = HS 5047 ... mehr lesen...
Die klagenden Parteien kundigten unter Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 19 Abs. 2 Z. 10 MietG. der Beklagten die im Hause in L. gemieteten Geschäftsräume auf. In den Einwendungen bestritt die beklagte Partei das Vorliegen des Kündigungsgrundes und machte insbesondere den Mangel der passiven Legitimation geltend, da nicht sie, sondern die Firma A. P.s Nachfolger, Inhaber Gertrude W. und Elise P., Mieterin sei. Dem Rechtsstreit trat auf seiten der beklagten Partei auch die er... mehr lesen...