B e g r ü n d u n g : Der Kläger führt zu 6 E 1983/09y des Bezirksgerichtes Leibnitz eine kombinierte Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO gegen J***** H***** zur Hereinbringung von EUR 33.210,-- samt Zinsen und Kosten. Die Exekutionsbewilligung wurde dem Drittschuldner, der hier Beklagten als Arbeitgeberin, am 19.5. zugestellt. Sie erstattete keine Drittschuldneräußerung. Mit der am 10.8.2009 erhobenen Drittschuldnerklage begehrte der Kläger die gesamte betriebene Forder... mehr lesen...