Entscheidungen zu § 301 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1984/10/24 6Ob656/84

Begründung: Der Kläger beantragte in der vom Handelsgericht Wien abgehaltenen Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 16. 2. 1984 die Beischaffung aller jener Teile des Akts AZ 3 A 669/80 des Bezirksgerichts Döbling, welche „die beklagte Partei betreffen“. Das Prozessgericht erstreckte die Verhandlung zur Beischaffung dieser Aktenstücke. Das Bezirksgericht Döbling lehnte das Ersuchen um Übersendung der Aktenteile jedoch mit dem Bemerken ab, dem Kläger sei im Verlassenschaft... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob656/84

Norm: B-VG Art22Geo §436 Abs4ZPO §301 Abs2
Rechtssatz: Die Aktenübersendung ist als "andere gerichtliche Handlung" im Sinne der die internationale Rechtshilfe regelnden Art 8 HPÜ einzustufen. Sie ist auch (häufigster) Fall der - der Rechtshilfe vergleichbaren - Amtshilfe zwischen den Organen der Vollziehung. Auch die Übersendung öffentlicher Urkunden unterliegt der verfassungsmäßig statuierten Amtshilfepflicht. Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1964/9/30 6Ob263/64

Norm: ZPO §301 Abs2ZPO §319 Abs1
Rechtssatz: Rekurs gegen Auftrag des Gerichtes, die Zustimmung zur Bauaktenanforderung zu erteilen, mangels Rekursinteresse unzulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 263/64 Entscheidungstext OGH 30.09.1964 6 Ob 263/64 Veröff: RZ 1965,11 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0040... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1964

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