Josef H wurde am 28. 8. 1964 beim Schwimmen von einem Motorboot tödlich verletzt. Die Klägerin als die Witwe des Getöteten begehrte in ihrer am 8. Feber 1967 eingebrachten Klage vom Beklagten als dem Halter und Lenker des Bootes zunächst den Ersatz von Barauslagen von 10.650.91 DM und von entgangenen Einnahmen aus dem Betrieb ihres Mannes in der Höhe von 22.500 DM je samt Anhang, sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten für den gesamten in Zukunft entstehenden Schaden. Der... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §283 Abs3
Rechtssatz: Eine Fristsetzung im Sinne des § 279 ZPO setzt - vom Fall des § 283 Abs 3 ZPO abgesehen - immer einen Antrag des Gegners der beweisführenden Partei voraus. Entscheidungstexte 2 Ob 158/72 Entscheidungstext OGH 18.01.1973 2 Ob 158/72 Veröff: EvBl 1973/157 S 352 = SZ 46/5 European Case Law Id... mehr lesen...