Entscheidungen zu § 272 Abs. 1 ZPO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/17 91/16/0137

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes:     Ernst ... (in der Folge: Erblasser) sei Eigentümer einer Liegenschaft (mit Haus, Garten und Bauflächen) in Wien gewesen. Mit dem als "Zeitrentenvertrag" bezeichneten Vertrag vom 3. Dezember 1982 habe er dieses Eigentum den Ehegatten W... (in der Folge: Übernehmer) je zur Hälfte übertragen. Abgesehen von einem zu bezahlen gewesenen Geldbetrag hätten sich die Übernehmer verpflichtet, dem Erblasser ab 1. Deze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1992

RS Vwgh 1992/12/17 91/16/0137

Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BAO §167 Abs2;ZPO §272 Abs1;ZPO §273 Abs1;ZPO §273 Abs2;
Rechtssatz: Beweiswürdigung ist die Prüfung der Beweisergebnisse (Hinweis zur vergleichbaren Bestimmung des § 272 Abs 1 ZPO, Fasching, Lehrbuch des österreichischen Zivilprozeßrechts 2, Wien 1990, Randziffer 812) und darf nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1992

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