Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 10. 2001 bei der Beklagten als Metallarbeiter tätig. Vom 19. 3. 2008 bis 9. 5. 2008 befand er sich aufgrund subjektiv wahrgenommener Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich im Krankenstand. Bei der erstmaligen Untersuchung des Klägers stellte ein Arzt die Diagnose Lumbago (= Lendenwirbelsäulenschmerzen) und bestätigte die Arbeitsunfähigkeit des Klägers im Ergebnis vom 19. 3. bis 18. 4. 2008. Ein weiterer Arzt folgte dieser Diagnose und ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 30. 10. 2003 bis 19. 3. 2004 bei der Firma A***** GmbH als Arbeiter beschäftigt. Am 16. November 2001 nahm er bei einer Bank einen Kredit in Höhe von EUR 38.516,60 auf, wobei 120 monatliche Ratenzahlungen von zunächst jeweils EUR 512,32 mit Laufzeit Ende 30. 11. 2011 vereinbart wurden. Es handelte sich um eine Zusammensetzung von mehreren Krediten, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehegattin aufnahm. Das Geld wurde für das Einrichten einer... mehr lesen...