Entscheidungsgründe: Mit dem in das Urteil aufgenommenen Beschluss wies das Erstgericht zwei Schriftsätze der Beklagten, die erst nach Schluss der Verhandlung gemäß § 193 Abs 3 ZPO eingebracht worden waren, teilweise (ON 13) bzw ganz (ON 14) zurück, weil sie über die der Beklagten vom Erstgericht eingeräumte Urkundenerklärung hinausgingen, indem sie neues Tatsachenvorbringen und Beweisanträge enthielten, und der Schriftsatz ON 14 überdies verspätet war. Das Berufungsgericht gab dem... mehr lesen...
Norm: ZPO §210 Abs2ZPO §265ZPO §477 Abs1 Z8 D8
Rechtssatz: Die Entgegennahme einer schon vorher verfaßten Niederschrift über weiteres Vorbringen und Sachverhaltsbehauptungen von nicht allzu großem Umfang durch den Vorsitzenden zu den Akten entspricht der Vorschrift des § 265 ZPO, sodaß kein Verstoß gegen den Grundsatz der Mündlichkeit und damit auch keine Nichtigkeit gemäß § 477 Abs 1 Z 8 ZPO gegeben ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger, Ernst M., war seit dem Jahr 1957 mit Elisabeth geb. P., verheiratet; am 8. November 1966 verübte diese Selbstmord. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens nach Elisabeth M. wurden zwei formgerechte eigenhändige Privattestamente kundgemacht. Das erste Testament ist mit 25. Jänner 1966 datiert und beginnt mit dem Satz: "Alleinerbe ist mein Mann - Architekt Ernst M. ...". Das zweite Testament wurde am 8. November 1966 unmittelbar vor dem Selbstmord errichtet und lautet: ... mehr lesen...
Norm: ZPO §210 Abs2ZPO §265ZPO §477 Abs1 Z8 D8
Rechtssatz: Nicht jeder Verstoß gegen die Protokollierungsvorschriften steht unter Nichtigkeitssanktion. Es kommt darauf an, ob Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens beeinträchtigt wurden (unter Auswertung von Literatur und Judikatur). Entscheidungstexte 1 Ob 219/68 Entscheidungstext OGH 31.10.1968 1 Ob 219/68 Veröff: ... mehr lesen...