Begründung: Die klagende Partei, die durch das Hochwasserereignis im August 2005 massive Schäden erlitten hatte, begehrte von den beklagten Parteien Zahlung und Rechnungslegung bzw schriftliche Bekanntgabe des Prozentsatzes, in welchem Ausmaß Schäden aus Mitteln der betrieblichen Hochwasserhilfe ersetzt worden seien. Das Erstgericht verneinte die Passivlegitimation der erstbeklagten Partei und wies das gegen sie gerichtete Klagebegehren ab. Die Klage gegen die zweitbeklagte Partei w... mehr lesen...