Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/11/19 3Ob237/08m

Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss verhängte das Landesgericht Innsbruck als Erstgericht in einem Ablehnungsverfahren über die Mutter der beiden Pflegebefohlenen eine Ordnungsstrafe von 400 EUR, weil sie in der von ihr persönlich verfassten Ablehnung des Erstrichters im Pflegschaftsverfahren, eines Gerichtsvorstehers, gegen diesen Beleidigungen, Unterstellungen wider besseres Wissen und Verleumdungen geäußert habe. Ihren (wieder von ihr selbst unterschriebenen und) an den... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.11.2008

TE OGH 1993/5/25 5Ob514/93

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Entscheidung | OGH | 25.05.1993

RS OGH 1993/5/25 5Ob514/93

Norm: ZPO §26 Abs1ZPO §29 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 29 Abs 1 ZPO, daß soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist - jede eigenberechtigte Person zum Bevollmächtigten bestellt werden kann, schließt die Vertretung durch eine juristische Person, also auch durch einen Verein aus. Entscheidungstexte 5 Ob 514/93 Entscheidungstext OGH 25.05.1993 5 Ob 514/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.1993

Entscheidungen 1-3 von 3