Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist die Konzernmutter des Konzerns „T*****“, die Zweitbeklagte ist als eine Konzerngesellschaft eine Tochtergesellschaft der Erstbeklagten. Die Erstbeklagte ist ein Stromversorgungsunternehmen und führte früher auch den Netzbetrieb (Errichtung, Erhaltung und Reparatur des Stromnetzes), musste diesen jedoch an die dafür gegründete Zweitbeklagte ausgliedern. Im Zuge dieser Ausgliederung schloss die Erstbeklagte mit ihren Angestellten, so auch mit ... mehr lesen...