Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine - mittlerweile von ihm geschiedene - Ehefrau waren zu jeweils 11682/44968 Anteilen Eigentümer einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2. Er erwirkte eine bis 4. September 2008 gültige Rangordnung der Veräußerung, die auf beiden halben Mindestanteilen zu TZ 2572/2007 angemerkt wurde. Mit Vertrag vom 26. September 2007 verkaufte ihm seine frühere Ehefrau ihren halben Mindestanteil. Aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem führenden betreibenden Gläubiger aufgrund des Versäumungsurteils eines inländischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2007 am 17. Oktober 2007 gegen die Verpflichtete die Pfändung ihres Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums mit dem beteiligten Miteigentümer Robert D***** und die Zwangsversteigerung der insgesamt 23364/44968 Anteile BLNR 4 und 5 an einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2. Schon vor der Anmerku... mehr lesen...