Begründung: Auf Grund der noch zu Lebzeiten des ursprünglich Beklagten, der am 16. März 2004 verstarb, erhobenen Klage verhielt das Erstgericht mit Urteil vom 2. Februar 2005 dessen Verlassenschaft zur Zahlung von 50.870,98 EUR sA an die klagende und nun betreibende Partei. Dasselbe Gericht bewilligte der betreibenden Partei gegenüber der Verlassenschaft auf Grund deren Besorgnis, ohne diese Maßnahme in der Hereinbringung ihrer Forderung behindert „oder verlustig" zu werden, mit Be... mehr lesen...
Die J GesmbH (in der Folge als GesmbH bezeichnet) begehrte mit einer am 13. 5. 1983 zu 14 Cg 231/83 beim Erstgericht eingebrachten und den beiden Beklagten am 19. bzw. 20. 5. 1983 zugestellten Klage die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von 1 381 694.77 S sA mit der Begründung: , sie habe auf Bestellung der Beklagten an deren Haus in S umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt, wofür iS von 12 gelegten Teilrechnungen der Klagsbetrag aushafte. Die B... mehr lesen...