Begründung: Mit seiner an das OLG Graz gerichteten und am 20. 10. 1983 bei diesem eingebrachten Wiederaufnahmsklage begehrte der Kläger die Bewilligung der Wiederaufnahme des Wiederaufnahmsverfahrens 9 Cg 495/81 des KG Leoben und die Aufhebung des in diesem Verfahren ergangenen Urteiles des KG Leoben vom 17. 5. 1982 sowie der Beschlüsse des OLG Graz vom 12. 7. 1982 und des OGH vom 21. 4. 1983, ferner im wiederaufgenommenen Wiederaufnahmeverfahren die Bewilligung der Wiederaufnahme ... mehr lesen...