Norm: ABGB §523 CaZPO §23
Rechtssatz: Keine Entbindung eines Beklagten von der Klage, wenn Feststellung des Nichtbestandes der Dienstbarkeit gegen denjenigen, der sie sich im eigenen Namen anmaßt, begehrt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 690/53 Entscheidungstext OGH 08.10.1953 2 Ob 690/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...