Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin der Tageszeitungen „Kronen Zeitung" und „KURIER", die bundeslandweise in unterschiedlichen Mutationsausgaben erscheinen. Die Antragstellerin nimmt alle technischen und kommerziellen Belange der „Tiroler Krone" und des „KURIER Tirol" wahr. Die Antragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung „Tiroler Tageszeitung" und der seit 25. 9. 2004 täglich außer montags erscheinenden periodischen Druckschrift „Die NEUE Zeitung für Tirol" (im... mehr lesen...