Entscheidungen zu § 225 Abs. 1 ZPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1990/6/12 B1494/89

Begründung: 1. Mit Beschluß vom 13. März 1990, B1494/89-5, wies der Verfassungsgerichtshof den Antrag des K A auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Burgenland vom 25. Oktober 1989 wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse als unzulässig zurück. Begründend wurde hiezu ausgeführt, daß der Einschreiter dem Mängelbehebungsauftrag, nämlich der Vorlage eines Vermögensbekenntnisses sowie des Bescheides erst nac... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1990

RS Vfgh 1990/6/12 B1494/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §82 Abs1 ZPO §225 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist; keine Unterbrechung der Beschwerdefrist durch die Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrages und die Gerichtsferien
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde der Verfahrenshilfeantrag vom 7. Dezember 1989 nicht merito... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1990

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