In der vorliegenden, beim Arbeitsgericht Wien anhängigen Rechtssache wurde auf Grund eines Ersuchens des Prozeßgerichtes vom Bezirksgericht Linz als Rechtshilfegericht am 19. Oktober 1965 eine Beweisaufnahme durchgeführt und hierüber das Protokoll ON. 7 errichtet. Auf Antrag der klagenden Partei berichtigte das Rechtshilfegericht mit seinem Beschluß vom 17. Dezember 1965 dieses Verhandlungsprotokoll. Den Berichtigungsbeschluß des Rechtshilfegerichtes bekämpfte die beklagte Partei mi... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des vollstreckbaren Urteiles des Bezirksgerichtes Döbling vom 13.12.1952, 5 C 298/52-17, wurde der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei die Exekution durch zwangsweise Räumung der Wohnung Nr 12 im Hause Wien 19, ***** bewilligt und am 1.9.1954 vollzogen, wobei in dem gemäß § 569 Abs 2 Geo vom Vollstreckungsorgan an das Exekutionsgericht erstatteten Bericht festgestellt wurde, daß die Fahrnisse aus dem Mietobjekt entfernt und der Verpflichteten sel... mehr lesen...
Norm: Geo §569 Abs2ZPO §216ZPO §419ZPO §430
Rechtssatz: Entspricht der Bericht des Vollstreckungsorganes über den Vollzug der Räumungsexekution nicht den Tatsachen, so besteht kein Hindernis, diesen Bericht von Amts wegen nachträglich dem wahren Ablauf der Ereignisse entsprechend richtig zu stellen, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Exekution noch anhängig oder in der Zwischenzeit bereits eingestellt worden ist. Eine solche Berichtigung... mehr lesen...