Norm: ZPO §214
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 214 ZPO gilt auch für Beschlüsse, mit denen ein Antrag auf Berichtigung der Übertragung des Protokolls abgewiesen wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 11/75 Entscheidungstext OGH 06.03.1975 6 Ob 11/75 7 Ob 509/86 Entscheidungstext OGH 30.01.1986 7 Ob 509/86 Auch ... mehr lesen...
In der vorliegenden, beim Arbeitsgericht Wien anhängigen Rechtssache wurde auf Grund eines Ersuchens des Prozeßgerichtes vom Bezirksgericht Linz als Rechtshilfegericht am 19. Oktober 1965 eine Beweisaufnahme durchgeführt und hierüber das Protokoll ON. 7 errichtet. Auf Antrag der klagenden Partei berichtigte das Rechtshilfegericht mit seinem Beschluß vom 17. Dezember 1965 dieses Verhandlungsprotokoll. Den Berichtigungsbeschluß des Rechtshilfegerichtes bekämpfte die beklagte Partei mi... mehr lesen...