Die Klägerin hat in der beim Erstgericht gegen den Beklagten überreichten Klage folgende Urteilsanträge gestellt: a) Die zwischen den Streitteilen vor dem Standesamte geschlossene Ehe wird aus dem Alleinverschulden des Beklagten und aus dem Scheidungsgrund des § 55 EheG. geschieden. b) Die mit Notariatsakt zwischen den Streitteilen geschlossenen Ehepakte werden aufgehoben, in eventu für erloschen erklärt. c) Der Beklagte ist schuldig, dahin einzuwilligen, daß bei den ihm eigentü... mehr lesen...