Norm: ZPO §184 ZPO § 184 heute ZPO § 184 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Das Fragerecht nach § 184 ZPO ist nicht so einschränkend auszulegen, dass es auf Tatsachen beschränkt wäre, die in der ausschließlichen Sphäre der befragten Partei liegen. Deren Mitwirkungspflicht ist jedenfalls in a... mehr lesen...