Begründung: 1993 nahm die Klägerin den Beklagten, von dem sie ungeachtet aufrechter Ehe getrennt lebte, vor dem Bezirksgericht St. Pölten auf Unterhalt in Anspruch. In diesem Verfahren vereinbarten die Streitteile Ruhen des Verfahrens und schlossen, jeweils anwaltlich vertreten, eine außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung. Der Beklagte verpflichtete sich, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2.000 S zu leisten, die erstmalige Zahlung erfolgte am 1. Dezember 1993.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Wohnhaus, in dem sich vier Bestandobjekte befinden. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft mit einem darauf betriebenen Gasthaus. Unmittelbar an der Grundgrenze, nur 4 m vom Wohngebäude des Klägers entfernt, unterhalten die Beklagten einen Komposthaufen, auf dem sie sowohl Gras und Laub als auch Speisereste, Knochen, Eierschalen, Küchenabfälle sowie den... mehr lesen...