Entscheidungsgründe: Der Kläger (als Masseverwalter) begehrt den Aufwandsersatz für die Behebung eines von einem Subunternehmer der Beklagten herbeigeführten Schadens. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Gemeinschuldnerin habe den Aufwand im Rahmen einer Garantie zu tragen gehabt. Die Baustelle sei ordnungsgemäß abgerechnet worden. Außer Streit gestellt wurde, dass die Garantiefrist für das hergestellte Bauwerk am 31. 12. 1996 geendet hat. Einen Tag v... mehr lesen...