Begründung: Der Kläger erhob gegen die "GHS Automaten GesmbH, G. S***, Wien", Lohnansprüche. Für die beklagte Partei schritt Rechtsanwalt Dr. Karl K***, Bruck/Mur, unter Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung (§ 30 Abs 2 ZPO) ein. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 24. Mai 1984 schlossen die Parteien nachstehenden Vergleich: "Die beklagte Partei verpflichtet sich zur Abgeltung aller wie immer gearteten gegenseitigen Forderungen an die klagende Partei zu... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der allerdings erst im nachhinein eingeholten Akten steht jetzt folgender Sachverhalt fest: Zu 7 HRB 19.758 des Handelsgerichtes Wien ist seit 27. September 1976 eine "B***C*** M.B.H." eingetragen. Geschäftsführer war bis 20.Dezember 1976 Dr.Helmut N***, bis 14.September 1981 Wilhelm Otto N***, seither Alfred O***. Die Firmenadresse war ursprünglich Wien, Rembrandtstraße 37, und ist jetzt Wien, Rechte Wienzeile 79. Zu 7 HRB 21.424 des Handelsgerichtes Wien is... mehr lesen...
Norm: ZPO §160 Abs2 Satz3
Rechtssatz: Keine Zustellung der Revision an den nach § 160 Abs 2 Satz 3 ZPO säumigen Prozeßgegner. Entscheidungstexte 1 Ob 726/81 Entscheidungstext OGH 17.03.1982 1 Ob 726/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0036934 Dokumentnummer JJR_19820317_OGH0002_... mehr lesen...
Bei der Zustellung des Urteils des Erstgerichtes vom 14. Juli 1967, ON. 208, ergaben sich hinsichtlich der viertbeklagten Partei Schwierigkeiten. Das Berufungsgericht trug dem Erstgericht auf, das Urteil der viertbeklagten Partei zuzustellen. Das Erstgericht forderte mit Beschluß vom 29. Jänner 1968, ON. 220, den Rechtsanwalt Dr. Peter K. auf, eine Vollmacht der Viertbeklagten vorzulegen, da er dem Gerichte erklärt habe, alle Beklagten mit Ausnahme der Erstbeklagten zu vertreten. Da d... mehr lesen...
Da die Vertreter der Parteien nach der Befreiung Österreichs zunächst als Rechtsanwälte nicht zugelassen gewesen sind, ist gemäß § 160 Abs. 1 ZPO. eine Unterbrechung des Verfahrens eingetreten. Später sind beide Parteienvertreter wieder zugelassen worden und der Vertreter des Beklagten gestorben, ehe das unterbrochene Verfahren wieder aufgenommen worden ist. Am 16. Mai 1953 beantragte die Klägerin die Wiederaufnahme des Verfahrens und gab als Anschrift des Beklagten "Wien, I., G.gasse... mehr lesen...
Norm: ZPO §160 Abs2ZPO §514 D
Rechtssatz: Zustellung eines Beschlusses nach § 160 Abs 2 ZPO an eine verfahrensfremde Person, die zufällig denselben Namen trägt, wie der Beklagte. Rekurslegitimation und Kostenersatzanspruch dieses Prozeßfremden. Entscheidungstexte 2 Ob 695/53 Entscheidungstext OGH 16.09.1953 2 Ob 695/53 Veröff: 26/227 ... mehr lesen...