Begründung: Die erstbeklagte Partei war und ist zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 940 GB 1006 *****, wobei an diesen Anteilen nur teilweise auch Wohnungseigentum verbunden ist. Über ihr Vermögen wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. 1. 2000 zu 3 S 42/00x das nach wie vor aufrechte Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Sch***** bestellt (auf den daher - Punkt 1. des Spruches - gemäß § 235 Abs 5 ZPO... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagte Partei zur Zahlung von restlichem Entgelt, Urlaubs- und Kündigungsentschädigung zu verpflichten. Die von der beklagten Partei erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit wurde vom Erstgericht mit Beschluß vom 16.Jänner 1989 zurückgewiesen. Das Rekursgericht sprach mit Beschluß vom 5.Juli 1989 aus, daß das Verfahren unterbrochen ist, weil vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 2.Juni 1989 über das Vermögen der beklagten Parte... mehr lesen...