Begründung: Bei der Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichtes Wien wurden im Verfahren 39 Cg 30/64 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien am 13. 5. 1964 von der klagenden Partei, einer englischen Gesellschaft mbH, zwei Sparbücher als aktorische Kaution mit einem Einlagestand von je S 30.000 (Einlagestand per 31. 12. 1995 je S 93.347,91) einerseits für den Erst- und Zweitbeklagten, andererseits für die drittbeklagte Partei erlegt. Gemäß § 160 Abs 1 ZPO ist am 13. 6. 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §155 Abs3G über Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse BGBl 1963/281 §12 Abs2
Rechtssatz: Bei Erlöschen der klagenden Partei (Erlegerin) ist nicht ein Abwesenheitskurator zu bestellen, sondern nach § 155 Abs 3 ZPO vorzugehen. Entscheidungstexte 8 Ob 185/00i Entscheidungstext OGH 28.05.2001 8 Ob 185/00i European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ZPO §131 Abs2ZPO §155 Abs3
Rechtssatz: Im Anwaltsprozeß muß die Ladung nach § 155 Abs 3 ZPO die Aufforderung, rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu bestellen und die Bekanntgabe der mit der Nichtbestellung eines Rechtsanwaltes verbundenen Nachteile enthalten. Die Unterlassung dieser Aufforderung bildet aber keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 91/57 Entscheidungstext OGH 03.... mehr lesen...