Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht den Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisions- frist (ON 19) abgewiesen. Zum Wiedereinsetzungsbegehren brachte der Kläger im wesentlichen vor, er sei durch seine weihnachtsurlaubsbedingte Abwesenheit von Österreich vom 17.12.1999 bis 10.1.2000 (Heimaturlaub in Rumänien bei seiner Familie) an der rechtzeitigen Erhebung der Revision gehindert worden, weil ihn das Schre... mehr lesen...
Rechtssatz: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Kommunikationsstörung zwischen Anwalt und Mandanten: War die Versäumung voraussehbar und hätte sie durch ein der Partei zumutbares Verhalten abgewendet werden können, liegt kein Wiedereinsetzungsgrund vor. GGG §2 Z1 litc; GGG §30 Abs2 Z1 Zur Frage der Rückerstattung der Pauschalgebühr bei Revisionserhebung. Der Pauschalgebühr nach TP 3 GGG unterliegt nicht eine Amtshandlung, sondern die Rechtsmittelschrift, sodass eine Rückerstattung n... mehr lesen...