Norm: ZPO §128 Abs4
Rechtssatz: Diese Vorschrift kann sinnvoll nur dahin verstanden werden, daß ein der Bescheinigungsmittel entbehrender Antrag nicht aus diesem Grund zurückgewiesen ("verworfen") werden kann, daß das Gericht vielmehr dann, wenn seine eigene Kenntnis von der Sachlage nicht hinreicht, die antragstellende Partei zur Bescheinigung der vorgebrachten Antragsgründe aufzufordern hat (Fasching, Kommentar zu ZPO, II Bd S 679 f; Neumann,... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung eines Werklohnes in der Höhe von 5987 S s. A. Anläßlich der vom Erstgericht für den 6. August 1968 anberaumten ersten Tagsatzung, zu der für den Kläger dessen bevollmächtigter Vertreter und für die Beklagte eine Rechtsanwaltsanwärterin aus der Kanzlei des nunmehrigen Beklagtenvertreters erschienen sind, wurde der Letztgenannte gemäß dem § 38 (1) ZPO. einstweilen als Bevollmächtigter zugelassen um die nachträgliche Vorlage der Vollmacht bi... mehr lesen...