Stefanie H. hatte beim Arbeitsgericht gegen den Verlag E. eine Klage auf Kündigungsentschädigung eingebracht, die ihr auch zugesprochen worden war. Später hat der Verlag E. durch die Finanzprokuratur eine Klage auf Nichtigerklärung dieses Urteils gemäß § 529 Abs. 1 Z. 2 ZPO. eingebracht. In der Klage wurde ausgeführt, daß die Zweigniederlassung Wien der Münchner Firma E. gemäß § 1 VG. 1945 mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (6. Juni 1945) zugunsten der Republik Österreich verfallen... mehr lesen...
Am 23. November 1949 stellte Clementine von H., geb. von S. C. und G. den Antrag auf Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens nach ihrer am 12. Mai 1945 in Budapest verstorbenen Mutter Karoline von S. C. und G. Beigeschlossen wurde ein mit dem Kirchensiegel versehener Totenschein, de dato Budapest 5. August 1946, worin amtlich bezeugt wird, daß laut Totenmatrikel des römischkatholischen Pfarramtes in Budapest Marie Karoline von S. C. und G. am 12. Mai 1945 gestorben und am 15. Mai im... mehr lesen...